Wer ist berechtigt?
Berechtigt sind alle, die…
– Bürgergeldbezieher sind
– ALG I erhalten und „Aufstocker“ sind
– eine Grundsicherung im Alter oder geringfügige Rente haben – Beschützte aus den Frauenhäusern
– Hilfe zum Lebensunterhalt bekommen
– sich in einer finanziellen Notlage befinden
– Asylbewerber / Geflüchtete